Bau- und Maßnahmen­verantwortliche mit Weitblick!

Sie stehen in erster Reihe, wenn es darum geht, zukünftiges Wohnen attraktiv zu gestalten? Dann sind Sie bei Neue Perspektive Wohnen genau richtig.

Ihre Vorteile
Neubauten
Gestalten Sie mehr als nur Wohnraum. Entwickeln Sie Orte mit!

Wir fördern den Neubau von Wohngebieten mit Quartiers-Charakter. Dabei geht es uns nicht nur um attraktive und gut verdichtete Gebäudetypen im Wohneigentum. Es geht auch um Wohn- und Wohnumfeld­qualitäten, Nutzungs­effizienz, energie- und flächensparendes Bauen – und nicht zuletzt um architektonische und planerische Vielfalt für Quartiere, die sich gut in ihre städtebauliche Umgebung einfügen und die positive Entwicklung eines Ortes fördern.

Wer ist mit „Bau- und Maßnahmenverantwortliche“ gemeint?

  • Gemeinden, die ein Baugebiet für Wohneigentum planungsrechtlich vorbereitet und erschlossen haben oder in Kürze erschließen werden.
  • Bauunternehmen, Investorinnen und Investoren, Projektentwicklungs­­gesellschaften oder ein Verbund von Beteiligten, die ein Neubaugebiet gekauft haben oder in Kürze kaufen werden, die planerische und bauliche Umsetzung übernehmen und die Wohneinheiten an den Markt bringen.
  • Tragende eines bereits fertiggestellten Projekts, das nachweislich die Qualitäts­kriterien des Förder­programms erfüllt, jedoch noch nicht an die Endnutzenden verkauft wurde.
  • Architektinnen und Architekten, die im Auftrag einer Kommune oder einer Investorin bzw. eines Investors ein Baugebiet planungs­rechtlich und städtebaulich-­architektonisch entwickeln.
  • Baugruppen, die gemeinschaftlich ein Baugebiet erwerben und entwickeln möchten – ganz gleich, ob sie als Wohneigentüme­rgemeinschaft nach dem WEG-Gesetz, private Genossenschaft oder Siedlungs­gemeinschaft agieren.
Vorteile für Ihre Kundinnen und Kunden

Wer in Quartieren oder Siedlungen plant und denkt, hat auch die zeitliche Dimension immer im Blick. Zusätzlich sorgen unsere Qualitäts­kriterien dafür, dass es bei der Umsetzung nicht stockt – damit die Gemeinschaft von Beginn an gelebt werden kann. Darauf kann sich Ihre Kundschaft als Mitglied dieser Gemeinschaft verlassen.

Eine auf den und mit dem Ort abgestimmte Quartiers- und Siedlungs­planung setzt von Beginn auf Vernetzung in allen Bereichen: verkehrlich, gesellschaftlich und im Bereich der Nahversorgung. Hier sind Ihre Kundinnen und Kunden von Beginn an gut aufgehoben.

Nicht nur eine in allen Bereichen gute Anbindung an den Ort spielt für Wohn­eigentümerinnen und -eigentümer zunehmend eine Rolle. Auch höhere Anforderungen an nachbarschaftliche wie soziale Spielräume und Kontakte sind ein deutlicher Trend – Wünsche, für die die von uns zertifizierten Quartiere optimale Rahmen­bedingungen schaffen.

Wohneigentumsformen, die unseren Qualitätskriterien entsprechen, können mehr als alleinstehende Einfamilienhäuser. Zertifizierte Quartiere berücksichtigen diverse Formen des Allein- und Zusammenlebens und haben das passende Wohnformat für jeden Lebensabschnitt. Das sind gute Argumente für den Werterhalt der einmal erworbenen Immobilie.

Eine Voraussetzung für die flexible Nutzung ist es, die Grundrisse von Beginn an barrierearm und umgestaltbar zu planen. Solche Wohneinheiten können unkompliziert an sich verändernde Bedürfnisse ihrer Bewohnerinnen und Bewohner angepasst werden – ein Pluspunkt für alle, die nicht nur ein Zuhause auf Zeit suchen! Angesichts des demographischen Wandels ist das ein klarer Marktvorteil.

Die von uns zertifizierten Quartiere und Siedlungen setzen auf flächensparende und verdichtende Bauweise. Daher können sie besonders kosten- und energiesparsam umgesetzt werden – ein Vorteil, den Sie direkt an Ihre Kundinnen und Kunden weitergeben können.

Ihre Initiative ist gefragt!

Sie haben es in der Hand. Setzen Sie das Förderverfahren in Gang – mit einem Antrag auf Zertifizierung Ihrer Gesamtplanung.

Bewertet der Landesbeirat Ihren Antrag positiv und erteilt damit die erforderliche Zertifizierung, gilt diese für alle Wohneinheiten im zertifizierten Quartier. Damit machen Sie für alle Baufamilien oder Käuferinnen und Käufer den Weg dazu frei, bei der IB.SH eine Zuschuss-Prämie in Höhe von 6.000 € zur Auszahlung zu beantragen - unabhängig von anderen Fördermitteln, die im Rahmen der Finanzierung genutzt werden (z. B. der Eigentums­förderung des Landes, der IB.SH oder der KfW).

Zudem gilt die Zertifizierung als Qualitäts­prädikat, mit dem alle am Bauvorhaben Beteiligten für ihr Projekt werben können. Allen voran Sie als Bau- und Maßnahmenverantwortliche. Denn Sie haben den Förderprozess mit Ihrer Initiative angestoßen.

 
Ihre Vorteile

Eine Zertifizierung signalisiert hohe Qualität. Mit dieser Auszeichnung können das Projekt selbst, der Standort und die Gemeinde punkten. Selbstverständlich kann auch das planende und bauausführende Unternehmen das Zertifikat im Marketing gewinnbringend und imagefördernd einsetzen.

Gegenüber konventionellen Einfamilienhaus­anbietenden haben Sie gute Vertriebsargumente in der Hand:

  • Sie ziehen von Anfang an mit Politik und Verwaltung vor Ort an einem Strang. Das Konflikt­potenzial ist daher niedrig.
  • Die Qualität Ihres Projektes ist zertifiziert.
  • Mit der Zertifizierungs­urkunde erhalten Ihre Kundschaft die Berechtigung zur Zuschuss­prämie in Höhe von 6.000 €.

Als Landesregierung haben wir uns zum Ziel gesetzt, die Baukultur des Landes zu stärken. Mit der Neuen Perspektive Wohnen fördern wir nicht einfach mehr Wohnraum, sondern tragfähige Modelle für ortsangepasste und zukunftsgerechte Neubau­siedlungen in Schleswig-Holstein. Mit Ihrem zertifizierten Projekt unterstützen Sie uns dabei. Im Gegenzug profitieren Sie von der besonderen Aufmerksamkeit, die Ihr Vorhaben erfährt. Schließlich sollen auch andere von den nachahmens­werten Quartiersideen erfahren, die Sie als Bau- und Maßnahmentragende umsetzen. Das ist zusätzliche Öffentlichkeitsarbeit für Ihr Projekt!

FAQs Neue Perspektive Wohnen

Hier finden Sie aktuelle Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Förderprogramm.

Zu den FAQs

 
Wir helfen Ihnen

Sie haben Fragen zu den Kriterien oder brauchen Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge?

Andreas Dördelmann
Tel. 0431 / 988-3216
andreas.doerdelmann@im.landsh.de

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig‑Holstein
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel

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