Der Landesbeirat
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport hat für das Sonderprogramm Neue Perspektive Wohnen einen ehrenamtlichen Landesbeirat auf Fachebene einberufen. (Erlass vom 10.12.2019)
Mitglieder
Der Landesbeirat besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der fachlich zuständigen berufsständischen Organisationen, der kommunalen Landesverbände, der wohnungswirtschaftlichen Verbände, der Arge e. V. sowie des Ministeriums.
Der aktuelle Landesbeirat besteht aus den folgenden berufenen Mitgliedern:
Sven Auen
Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (VNW)
Alexander Blazek
Haus & Grund Schleswig-Holstein
Andreas Dördelmann
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig‑Holstein, IV5 Bauen und Wohnen
Stefan Escosura
Architekten und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIK)
Claudia Riemenschneider
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig‑Holstein, IV5 Bauen und Wohnen
Bernd Heuer
Verband Wohneigentum, Siedlerbund SH e. V.
Natascha Hoffmann
Bundesverband freier Wohnungsunternehmen Landesverband Nord e. V. (BFW)
Daniel Kiewitz
Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag
Arne Kleinhans
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig‑Holstein, IV5 Bauen und Wohnen
Carsten Henningsen
Immobilien-Verband Deutschland Region Nord e. V. (IVD)
Corinna Merzyn
Verband Privater Bauherren e. V.
Axel Vogt
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Carsten Schreiber
Schleswig-Holsteinischer Landkreistag
Prof. Frank Schwartze
Technische Hochschule Lübeck, Fachbereich Bauwesen
Dietmar Walberg
Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e. V. (ARGE//)
Reinhold Wuttke
Architekten und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIK)
Marie-Luise Zastrow
Architekten und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIK)
Marc Ziertmann
Städteverband Schleswig-Holstein
Die oben genannten Mitglieder haben unterschiedliche Stimmrechte.
Aufgaben
Der Landesbeirat hat die Aufgabe, die eingereichten Förderanträge zu überprüfen, zu bewerten und auf Grundlage einer Mehrheitsentscheidung konkrete Förderempfehlungen abzugeben. Grundlage für die Überprüfung sind die den Richtlinien zugeordneten Qualitätskriterien.
Alle zur Entscheidung anstehenden Anträge werden von der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e. V. (ARGE//) aufbereitet und fachlich vorbereitet. Die rechtliche Vorprüfung der Förderanträge zu Förderrichtlinie 1 (Wohnquartiere) liegt in den Händen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Eine positive Förderempfehlung des Landesbeirats entspricht einer Zertifizierung. Die Zertifizierung ist Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung und wird durch eine Zertifizierungsurkunde zu Gunsten der Antragsteller dokumentiert.
Die Entscheidung des Landesbeirates über die Zertifizierung ist abschließend und nicht anfechtbar.
Der Landesbeirat tagt anlassbezogen. In der Regel beraten die Mitglieder dreimal im Jahr in zeitlicher Abstimmung mit den Antragsfristen für die Förderanträge.
Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Antragsfristen
Die Anträge müssen jeweils bis zum 1. Februar, 1. April, 1. August und 1. Dezember eines Jahres abgegeben werden.
Kontakt
Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e. V.
Landesbeirat Neue Perspektive Wohnen
Walkerdamm 17
24103 Kiel
Tel. 0431 / 66369-0
Fax 0431 / 66369-69
www.arge-sh.de