Ihr Wohneigentum. Unsere Förderung.
In vielen Kommunen liegen gut erschließbare Entwicklungs- und Flächenpotenziale brach. Mit dem Sonderförderprogramm Neue Perspektive Wohnen unterstützen wir das Ziel, diese Potenziale zu nutzen.
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Dies sind die 5 Schritte zu einer erfolgreichen Förderung.
In einer Gemeinde soll ein neues Quartier mit Wohneigentum entstehen. Die Gemeinde und/oder die Maßnahmenträgerin bzw. der Maßnahmenträger entschließen sich dazu, dafür den Qualitätsstandard „Neue Perspektive Wohnen“ anzustreben und den Bauinteressierten damit die Chance auf die Prämie nach dem Sonderprogramm zu eröffnen.
Für den Antrag einer Zertifizierung im Programm „Neue Perspektive Wohnen“ ist es unerheblich, in welchem Planungs- oder Realisierungsstatus sich das Wohnungsbauquartier befindet. Es kann sich um ein Baugebiet handeln, das in Planung ist, für das Baurecht besteht, für das schon Baugenehmigungen vorliegen, oder das seit dem 01.01.2019 von einem Bauunternehmen fertiggestellt, aber noch nicht an die Endnutzenden verkauft ist. Ausschlaggebend für die Berechtigung einer Zertifizierung ist, dass die Realisierungsabsicht verbindlich planungsrechtlich und eigentumsrechtlich vorbereitet ist, oder nachweislich Schritte dazu eingeleitet sind.
Der Antrag wird frei formuliert und erfordert keine formalen Vorgaben. Wichtigster Bestandteil: Aussagen zu den Qualitäten. Der Antrag auf Zertifizierung nach Programmteil 2 kann von der Kommune, von einem Bauunternehmer, einer Entwicklungsträgerin bzw. Entwicklungsträger, einer Baugruppe oder von einer Maßnahmenträgerin bzw. einem Maßnahmenträger gestellt werden. Denkbar ist es auch, dass die Kommune eine Architektin/Stadtplanerin bzw. einen Architekten/Stadtplaner damit beauftragt, eine Siedlungsplanung als Angebotsplanung zu erstellen, die zur Zertifizierung geeignet ist. Der Antrag wir bei der ARGE//SH direkt gestellt. Die ARGE//SH berät, prüft den Antrag formal und auf Vollständigkeit sowie Plausibilität. Danach legt sie ihn dem Landesbeirat zur Entscheidung vor.
Der frei formulierte Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Angaben zum Grundstück sowie zu der rechtlichen und planungsrechtlichen Ausgangslage,
- Aussagen zu den Qualitätskriterien
- a. sind die Mindestkriterien erfüllbar,
- b. welche Zusatzkriterien aus der Liste der Qualitätskriterien sollen umgesetzt werden,
- c. mit welchen Schwerpunkten soll der Förderantrag die Zertifizierung und die Mindestpunktzahl 100 Punkte erreichen;
- Aussagen zu weiteren Zielsetzungen – auch zur geplanten Umsetzung; evtl. Erläuterungen zu Besonderheiten und Hintergründen,
- soweit vorhanden: Konzept und Planungsunterlagen,
- Aussagen zum geplanten Verfahren (z.B. Planungsverfahren mit Beteiligung der Nutzenden, Wettbewerb, Voruntersuchungen)
Zur Klärung von Fragen können sich die Antragstellenden Hilfe und Auskünfte einholen:
- beim Kreisbauamt, bei der beteiligten Stadtplanung vor Ort,
- beim mobilen Gestaltungsbeirat der AIK SH, der zur Unterstützung des Verfahrens beauftragt werden kann,
- bei den zuständigen Referaten der Abteilung Bauen und Wohnen des MIKWS. → Weitere Informationen hier: Kontakt
Der Landesbeirat entscheidet anhand des Katalogs der Qualitätskriterien zu Programm 2 über die Zertifizierung des Förderantrags. Die Vor- und Nachbereitung übernimmt geschäftsführend die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE//).
Bei einem positiven Ergebnis erstellt der Landesbeirat eine Zertifizierungsurkunde. Die Antragstellenden bekommen die Zertifzierungsurkunde, die sie an alle Beteiligten und vor allem an die Bauherrinnen bzw. Bauherrn oder Käufer innen bzw. Käufer weiterreichen. Die Zertifizierungsurkunde berechtigt zur Bewilligung der Fördermittel und zur Nutzung des Qualitätslabels „Neue Perspektive Wohnen“ im Marketing und allen weiteren Umsetzungsschritten. Die Antragstellenden können damit werben, dass Bauherrinnen bzw. Bauherren oder Käuferinnen bzw. Käufer die Prämie zusätzlich zu allen investiven Förderprogrammen von Bund und Land für ihre Baufinanzierung nutzen können.
Alle Bauherrinnen und Bauherren/Käuferinnen und Käufer einer Wohnimmobilie, die Teil einer zertifizierten Gesamtmaßnahme ist, bekommen die Zertifizierungsurkunde von der Trägerin bzw. dem Träger der Gesamtmaßnahme ausgehändigt.
Auf der Basis der Zertifizierungsurkunde kann die Bauherrin oder der Bauherr bzw. der Käufer oder die Käuferin einen Förderantrag bei der IB.SH stellen. Daraufhin wird die Prämie in Höhe von 6.000 € an sie ausgezahlt. Zudem können Sie die Förderberatung der IB.SH in Anspruch nehmen. Die Trägerin bzw. der Träger der Gesamtmaßnahme oder die Kommune informieren den Fördergeber über die wichtigsten Umsetzungsschritte: Planung, Baumaßnahme, Fertigstellung und Einzug.
Formulare und Downloads
Gefördert werden attraktive Eigentumswohnformen im Neubau in energie-, flächen- und kostensparender Bauweise. Bauunternehmen, Planerinnen und Planer sowie Kommunen sollen motiviert werden, solche Quartiere zu planen und anzubieten. Ohne sie geht es nicht.
Der Investitionszuschuss ist eine Prämie in Höhe von 6.000 € als Festbetrag. Sie ist zusätzlich zu allen Förderungen in anderen Programmen von Land SH und KfW auszahlbar.
Es geht uns um attraktive Baukörper mit Eigentumswohnungen und um ausgewogene Kompositionen aus gereihten oder anders verdichteten Wohneinheiten, die dem klassischen alleinstehenden Einfamilienhaus im „Einheitsbaustil“ ein Stück neuer norddeutscher Baukultur entgegensetzen.
Das Programm richtet sich direkt an Interessenten für Wohneigentum und indirekt an die Kulisse der Planerinnen und Planer, Architektinnen und Architekten sowie Bauunternehmen, die qualitätsvolle, lebendige und zukunftsfähige Neubauquartiere planen und bauen. Von der Zertifizierung profitieren alle Beteiligten. Sie lässt sich in Marketing und Vertrieb der Bauunternehmen sowie Investorinnen und Investoren einsetzen. Die Kommune vor Ort erfährt einen Imagegewinn.
Für die Bauherrinnen und Bauherren bzw. Käuferinnen und Käufer ergibt sich zum einen der Vorteil, an einer landesgeförderten Qualitätsoffensive teilzunehmen. Ein weiterer Vorteil besteht in der Option, unabhängig von der sonstigen Förderkulisse den Zuschuss in Anspruch nehmen zu können. Er mindert die Ausgaben und entspricht in etwa den Kosten für eine Terrasse, einen Balkon oder für einen Gästebadeinbau.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Zertifizierung der Planung oder des bereits fertig erstellten Quartiers nach dem Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“. Das Wohneigentum muss Teil dieser Planung oder dieses Quartiers sein.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Trägerin bzw. der Träger eines Vorhabens (z.B. ein Bauunternehmen, eine Kommune, Planerinnen und Planer, Baugruppen) das Zertifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen und eine Zertifizierungsurkunde für die Gesamtmaßnahme erwirkt hat. Die Zertifizierungsurkunde leitet er an die Bauherrin bzw. den Bauherrn oder Käufer bzw. Käuferin weiter. Diese sind als Eigentümerinnen bzw. Eigentümer berechtigt, innerhalb von 3 Monaten nach Einzug einen Antrag bei der IB.SH zu stellen. Von dort wird das Bewilligungsverfahren geführt und die Prämie ausgezahlt.
Einreichungsfristen für die Zertifizierung von Baugebieten: Jeweils zum 1.4., 1.8., 1.12. Diese Fristen sind Ausschlussfristen, später eingehende Anträge werden erst zum nächsten Termin berücksichtigt. Privatpersonen, die ein zertifiziertes Wohneigentum gebaut oder erworben haben, können den Antrag auf Auszahlung der Förderprämie jederzeit – aber spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Einzug – bei der IB.SH einreichen.
Hier finden Sie aktuelle Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Förderprogramm.
Sie haben Fragen zu den Kriterien oder brauchen Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge?
Andreas Dördelmann
Tel. 0431 / 988-3216
andreas.doerdelmann@im.landsh.de
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig‑Holstein
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel