Wir setzen auf Qualität!
Uns geht es um mehr bezahlbaren und gleichzeitig qualitätsvollen Wohnraum in großen, mittleren und kleineren Gemeinden in Schleswig-Holstein.
Zur ChecklisteUns geht es nicht nur um mehr Wohnungen. Mit unserem Förderprogramm Neue Perspektive Wohnen unterstützen wir gezielt den Neubau von Quartieren mit besonderen architektonischen, baulichen und sozialen Qualitäten.
Für ein Zuhause in einem attraktivem Wohnumfeld. Für Menschen in allen Lebensphasen.
Punkte sammeln. Förderung sichern.
Alle Projekte werden nach einem nachvollziehbaren und vergleichbaren Standard geprüft. Grundlage ist ein Katalog festgelegter Qualitätskriterien aus Mindest- und Zusatzkriterien. Für alle erreichten Kriterien werden Punkte vergeben. Bei den Mindestkriterien müssen alle 50 Punkte erreicht werden. Bei den Zusatzkriterien müssen mindestens 50 von 100 Punkten erreicht werden.
Der rote Faden für den Antrag
Die Qualitätskriterien sind der rote Faden für jeden Förderantrag. Dabei reicht es nicht aus, die erforderlichen Kriterien in einer Liste abzuhaken. Die einzelnen Aspekte müssen spezifiziert und mit einzelnen Planungsschwerpunkten untermauert werden.
Die für die geplante Maßnahme verantwortliche Einrichtung stellt den Antrag auf Zertifizierung – also den Qualitätscheck.
Der Förderantrag orientiert sich an den Qualitätskriterien
Der Förderantrag soll sich mit den Aussagen zur Umsetzung an den Kriterienlisten orientieren. Er soll die allgemein gehaltenen Kriterien für das Vorhaben soweit möglich als Zielstellung spezifizieren und Planungsschwerpunkte nennen.
So kann z.B. dargestellt werden,
- ob und wenn ja, in welchem Ausmaß sozial geförderter Wohnungsbau realisiert werden soll.
- ob und wenn ja, welche besonders klimaschutzorientierten Energiekonzepte oder Mobilitätskonzepte umgesetzt werden sollen.
- wie nachbarschaftsorientierter oder barrierefreier Wohnungsbau erreicht werden soll.
Ein Förderantrag, der lediglich die Kriterien, die zur Umsetzung vorgesehen sind, ankreuzt, reicht nicht aus. Die Qualitätskriterien, die als Zielstellung für die Maßnahme anerkannt werden sollen, müssen bezogen auf das Grundstück und die örtlichen Rahmenbedingungen ausformuliert sein. Hilfreich sind Planungsskizzen oder Konzeptmodelle.
Die Downloads enthalten die Kataloge für die Programme 1 und 2 im Original. Dort sind auch Hinweise auf mögliche Ausnahmen und die förderfähigen Gebietskategorien enthalten.
Dies ist die Checkliste des Programms 2 für Privatpersonen und Bauunternehmen.
Die Erfüllung der Mindestkriterien stellt die Voraussetzung für eine Zertifizierung dar und muss mit 50 Matrixpunkten erreicht werden.
- vorwiegend verdichtete Gebäudetypen
- mindestens 20 Wohneinheiten im Einzeleigentum, im Gemeinschaftseigentum oder in Mischformen
- flächen-, kosten- und energiesparsame Bauweise
- Mehrfamilienhäuser mit Qualitäten wie im Einfamilienhaus
- max. 25 % der Wohnfläche als freistehende Einfamilienhäuser
- Grundstücksgröße: maximal 500 qm pro Einfamilienhaus
- geringer Grundstücksversiegelungsgrad
Bei den Zusatzkriterien sind maximal 100 Matrixpunkte erreichbar, mindestens 50 Matrixpunkte müssen auch hier erreicht werden. Innerhalb der Zusatzkriterien kann ausgewählt werden. Es muss nicht jedes Kriterium erfüllt werden.
- zukunftsorientierte Grundrisse: familienfreundlich, mitwachsend, anpassbar, mit Einliegerwohnung
- flexible und/oder zielgruppenspezifische Wohnkonzepte
- barrierefreie Bauweise
- klimaschutzorientierte Bauweise
- nachbarschaftsorientierte Gesamtanlage: gut eingebunden und vernetzt
- Alten- und altersgerechtes und/oder kinderfreundliches Wohnumfeld
- standortorientiert: städtebauliches Gestaltungskonzept, das die prägenden Elemente des Standortes berücksichtigt
Der Download enthält den Katalog für Programm 2 im Original, dort sind auch Hinweise auf mögliche Ausnahmen und die förderfähigen Gebietskategorien enthalten.
Dies ist die Checkliste des Programms 1 für Kommunen und Investorinnen bzw. Investoren.
Die Erfüllung u.a. dieser Mindestkriterien stellt die Voraussetzung für eine Zertifizierung dar und muss mit 50 Matrixpunkten erreicht werden.
- Wohnformen-Mix aus Wohneigentum und Mietwohnungsbau
- Bebauungskonzept für mindestens 30 Wohneinheiten
- rechtlich abgesichertes Gestaltungskonzept
- geeignetes Baugebiet (keine Zersiedlung der Landschaft)
- flächensparende, maßvoll verdichtete Gebäudetypen
Bei den Zusatzkriterien sind maximal 100 Matrixpunkte erreichbar, mindestens 50 Matrixpunkte müssen auch hier erreicht werden. Innerhalb der Zusatzkriterien kann ausgewählt werden. Es muss nicht jedes Kriterium erfüllt werden.
- mindestens 40 % öffentlich geförderter Wohnungsbau
- zertifizierte Eigenheimsiedlung als Bestandteil des Quartiers
- Best-Practice zur Innenentwicklung: wohnungsnahe Infrastruktur, kurze Wege und effiziente verkehrliche Erschließung
- Klimaschutz-Siedlung
- weitgehend barrierefreie Bauweise
- Mix aus individuell und gemeinschaftlich zu gestaltenden Außenflächen
Der Download enthält den Katalog für Programm 1 im Original. Dort sind auch Hinweise auf mögliche Ausnahmen und die förderfähigen Gebietskategorien enthalten.
Der Qualitätscheck
Für Programm 1 ist das die Kommune oder das von ihr beauftragte Unternehmen. Für Programm 2 ist es entweder ein Bauunternehmen, eine Projektentwicklerin bzw. ein Projektentwickler oder eine beauftragte Architektin bzw. ein beauftragter Architekt. Es kann auch die Kommune oder eine Baugruppe sein. Jedes Kriterium ist für die Bewertung durch eine Anzahl von Matrixpunkten, die erreicht werden können, gewichtet.
Insgesamt mindestens 100 Matrixpunkte
Der Förderantrag soll darstellen, wie mindestens 100 Matrixpunkte erreicht werden. Welche Punktzahl im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens anerkannt wird, bewertet der Landesbeirat abschließend im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens.
Hier finden Sie aktuelle Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Förderprogramm.
Sie haben Fragen zu den Kriterien oder brauchen Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge?
Andreas Dördelmann
Tel. 0431 / 988-3216
andreas.doerdelmann@im.landsh.de
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig‑Holstein
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel