Best-Practice
Best-Practice, Programm 1, In Planung | 22. Februar 2023

Best Practice: Zukunftsweisendes Wohn- und Lebensquartier auf dem ehemaligen Kasernengelände

Die Fördermittel sollen für die Erarbeitung von Gestaltungsleitlinien für den B-Plan Nr.105 verwendet werden. Ein städte­baulicher Vertrag zwischen der Eigentümerin und der Stadt Schleswig wurde entsprechend geschlossen. Die Gestaltungs­leitlinien wurden zudem zusätzlich über die Grundstücks­kaufverträge als verbindliche Vorgabe gesichert.

Warum haben Sie Ihr Vorhaben über die „Neue Perspektive Wohnen“ fördern lassen?

„Wir wollten sicherstellen, dass hier ein in jeder Hinsicht vorbildliches Stadtquartier entsteht, mit modernster regenerativer Energieversorgung, nachhaltig und mit hoher Lebensqualität für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen. In dem Förderprogramm sahen wir unsere Leitgedanken und -ziele ideal wiedergegeben.“

Antragsteller, Maßnahmenträger

Schleswiger Grundstücksentwicklungsgesellschaft SGEG mbH

Teil eines neu entstehenden Stadtteils mit drei Teilbereichen, der sich östlich des Gesamtquartiers, des Holms und des Holmers Noors und am nördlichen Ufer der Schlei erstreckt. Hier geht es um das B-Plangebiet Nr.105.

Größe der Gesamtfläche

10,5 ha von insgesamt 56 ha

Anzahl der geplanten Wohneinheiten

495 Wohneinheiten

Geplantes Zeitfenster

Baustart im Jahr 2023

Ortslage

Teil eines neu entstehenden Stadtteils mit drei Teilbereichen

Welchen Mehrwert hat die Förderung/die Gestaltungsleitlinien für Sie?

„Durch die Förderung wurde die Erarbeitung und nachhaltige Sicherung der für die Käufer verbindlichen städtebaulichen, freiräumlichen und sozialen Qualitätskriterien ermöglicht, die sonst unter rein wirtschaftlichen Betrachtungen in dieser Qualität so nicht möglich gewesen wäre.“

Gestaltungsleistungen

Auf dem ehemaligen Kasernenareal „Auf der Freiheit“ im Osten von Schleswig entsteht ein neues, 30 ha großes Quartier an der Schlei. Unter Einbindung verschiedener Akteure*innen soll hier neuer attraktiver Wohn- und Lebensraum mit einer sehr gemischten Bebauungs- und Bewohnerstruktur realisiert werden. Viel Wert wird dabei auf den Erhalt sowie den Ausbau der hohen Erholungs- und Freizeitqualität sowie dem Schaffen von Begegnungsmöglichkeiten gelegt. So sind z.B. Grün- und Freiflächen sowie ein Netz aus Rad- und Fußwegen als prägende Elemente vorgesehen. Das Verkehrskonzept sieht eine Beruhigung im Innern des Gebiets vor, Parken soll v.a. unterirdisch stattfinden.

Um eine hochwertige Gestaltung des Quartiers sicherzustellen, wurden für den Bebauungsplans Nr. 105 „Auf der Freiheit - Ostteil“ Leitlinien zur Gestaltung der Bebauung und Freiräume formuliert. Diese, über die „Neue Perspektive Wohnen“ geförderten, Leitlinien stellen die Leitplanken für die zukünftige Gestaltung eines solchen Quartiers dar und richten sich sowohl an die Stadt, Investor*innen und Bauherr*innen als auch an Architekt*innen, Planer*innen sowie die zukünftigen Bewohner*innen.

Quelle: besendahl.com

Neben den übergeordneten Leitzielen decken die Gestaltungsleitlinie die Themen „Bebauung und Architektur“, „Frei- und Grünraum“ und „besondere Gestaltungsbedarfe“ ab. Dabei beinhalten sie z. B. gestalterische Vorgaben und Empfehlungen zu allen baulichen Entscheidungen (bspw. Fassaden und Dächer) oder zu der Gestaltung der öffentlichen sowie halböffentlichen Außenanlagen (bspw. Bepflanzung) und zu privaten, in den öffentlichen Raum hineinwirkenden Freiräumen. Gestalterische Vorgaben, Empfehlungen und Anregungen werden anschaulich in Form von Best-Practice-Beispielen bzw. mit Referenzbildern dargestellt. Hinweisblöcke liefern zudem vertiefende Informationen zu bestimmten gestalterischen Themen, relevanten Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie weiteren Rechtsgrundlagen, die es zu beachten gilt.

Die Leitlinien zur Gestaltung des Bebauungsplans Nr. 105 „Auf der Freiheit - Ostteil“ können hier eingesehen werden. (PDF, 18,1 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Welchen Tipp möchten Sie Bewerber*innen mitgeben?

„Wir können das Förderprogramm und die dort formulierten Voraussetzungen bei der Planung und Entwicklung von zukünftigen Wohnquartieren nur empfehlen. Grundsätzlich sollten die dort formulierten Ansprüche – Zukunftsorientierung, generationsübergreifendes und gemischtes Wohnen, Barrierefreiheit, Mobilitätskonzept und Qualität der Gestaltung – immer Maßstab einer Quartiersentwicklung sein, um für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen nachhaltig zu planen, zu bauen und dauerhaft lebenswerte Wohnquartiere zu schaffen.“

Quellen

Zitate: Matthias Krahnke, Schleswiger Grundstücksentwicklungsgesellschafft mbH

Titelbild links: Evers & Partner Stadtplaner PartGmbB

Titelbild rechts: Projektbüro „am Klosterpark“

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